1. Wie kann ich herausfinden, von welcher Versicherungsgesellschaft der schuldige Beteiligte in Litauen repräsentiert wird?
ANTWORT: besuchen Sie www.cab.lt, um mehr über den Vertreter der im Ausland gegründeten Versicherungsgesellschaft zu erfahren, der für Entschädigungszahlungen im Schadensfall zuständig ist.
2. Welche Arten von Unfallforderungen werden von UAB iClaim ausgeführt?
ANTWORT: UAB iClaim arbeitet im Auftrag ausländischer Versicherer und ist für die Vollstreckung und Auszahlung von Versicherungsansprüchen bei Verkehrsunfällen verantwortlich, welche sich auf dem Staatsgebiet Litauens sowie in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums ereignet haben.
HINWEIS: Versicherungsansprüche für Unfälle außerhalb Litauens werden erst beglichen, nachdem der von UAB iClaim vertretene Versicherer die Gültigkeit der vom Schädiger vorgelegten Versicherungspolice sowie dessen Haftung für den Verkehrsunfall und die Anspruchshöhe bestätigt hat.
3. Die Versicherungsgesellschaft des schuldigen Beteiligten wird in Litauen durch UAB iClaim vertreten. Wie kann ich Anspruch auf Schadenersatz erheben?
ANTWORT: sämtliche Ansprüche sind ausschließlich online zu registrieren – Klicken Sie auf den Link Anspruch registrieren auf einer beliebigen Seite der Website, füllen Sie das Formular aus, fügen Sie die erforderlichen Dokumente bei und klicken Sie schließlich auf Senden.
4. Welche Dokumente muss ich für eine Schadenserfassung übermitteln?
ANTWORT: Damit der Anspruch registriert und zeitnah bearbeitet werden kann, möchten wir Sie bitten, die relevanten Dokumente sofort beizufügen:
- Schadenserklärung oder Polizeibericht;
- Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs;
- Führerschein;
- Fotos der beschädigten Fahrzeugbereiche;
- Fotos der Unfallstelle sowie entstandener Schäden;
- Dokumente (falls vorhanden), die die Anspruchshöhe belegen;
- Bevollmächtigung (falls Schaden von einer autorisierten Person gemeldet wurde).
HINWEIS: diese Liste einzureichender Dokumente ist nicht vollständig; der Prozess der Versicherungsanspruchsverwaltung verlangt ggf. die Übermittlung weiterer Dokumente.
5. Welche Dokumente geben Auskunft über die Schadenshöhe?
ANTWORT: die vorliegende Situation kann eine Bestätigung des Anspruchs anhand von Rechnungen, eine Veranschlagung anfallender Reparaturkosten (in Zusammenarbeit mit unseren Fachleuten), eine Rechnungsstellung für erfolgte Reparaturarbeiten, Überprüfungen unabhängiger Experten und MPs sowie die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich machen.
HINWEIS: die Liste der oben aufgeführten Dokumente dient lediglich als Orientierung und unterliegt ggf. Änderungen, die auf Einzelfallentscheidungen je nach Sachlage zurückzuführen sind.
6. Der Unfall hat sich in einem anderen Land ereignet, ich habe jedoch weder ein polizeiliches Führungszeugnis noch eine Unfallmeldung. Habe ich in diesem Falle Anspruch auf Entschädigung?
ANTWORT: wir bitten um Entschuldigung aber in diesem Fall ist eine Rückerstattung entstandener Verluste nicht möglich.
Wenn uns jedoch ein entsprechender Polizeibericht bzw. ein anderes Dokument vorliegt, welches bestätigt, das Sie nicht Schädiger sondern Geschädigter sind, werden wir uns gerne um die Bearbeitung Ihres Versicherungsanspruchs kümmern (vorausgesetzt die Frist für die Einreichung der entsprechenden Beschwerde ist noch nicht abgelaufen).
7. Wer hat Anspruch auf die Versicherungszahlung?
ANTWORT: Die folgenden geschädigten Personen haben Anrecht auf Rückerstattung:
- Besitzeigentümer – im Falle von Beschädigungen/Zerstörung von Besitz;
- verletzte Person – im Falle persönlich erlittener Verletzungen;
- Geschädigte Person – im Falle anderweitiger Verluste.
Andere Personen werden im Schadensfall lediglich nach Vorlage einer schriftlichen Anfrage entschädigt.
8. Wann ist mit der Versicherungszahlung bzw. einer Rückmeldung bezüglich der Forderung zu rechnen?
ANTWORT:
- Im Falle eines in Litauen erfolgten Verkehrsunfalls muss die Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang sämtlicher erforderlicher Dokumente erfolgen.
- Im Falle eines außerhalb Litauens erfolgten Verkehrsunfalls muss eine begründete Antwort bezüglich der Rückerstattung innerhalb von 3 Monaten nach Beschwerdeeingang erfolgen.
9. Was sollte ich tuen, falls ich mit der Versicherungszahlung nicht einverstanden bin?
ANTWORT: Sollten Sie mit dem rückerstatteten Betrag nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.